Meldepflichten und Notfälle
(was Sie beachten sollten)
- beim Zuzug |
Die
persönliche Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle hat innert acht
Tagen zu erfolgen. |
- beim Umzug |
Adressänderungen innerhalb von Schwanden sind innert acht Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Schweizer und Schweizerinnen bringen den Schriftenempfangsschein mit und allenfalls das Dienstbüchlein; ausländische Staatsangehörige den Ausländerausweis |
- beim Wegzug |
Die Abmeldung erfolgt bei der Einwohnerkontrolle. Schweizerinnen und Schweizer bringen den Schriften-Empfangsschein mit, und allenfalls das Dienstbüchlein; ausländische Staatsangehörige den Reisepass sowie den Ausländerausweis. |
- bei einer Geburt |
Ist ein Kind zu Hause geboren worden, so muss dies innert dreier Tage unter Vorweisung des Familienbüchleins, der Geburtsanzeige sowie des Vornamensformulars beim Zivilstandsamt Glarus, Postgasse 2, gemeldet werden. Die Meldung von Geburten im Spital erfolgt direkt durch die betreffende Verwaltung. |
- bei der Heirat |
Für das Eheschliessungsverfahren ist das Zivilstandsamt Glarus, Postgasse 2, zuständig. |
- bei einem Todesfall |
Ist ein Todesfall zu Hause eingetreten, ist dieser von den nächsten Angehörigen innerhalb zweier Tage dem Bestattungsamt der Gemeinde zu melden, Tel. 079 788 44 32. |
- Identitätskarten |
Dafür ist das persönliche Erscheinen bei der Einwohnerkontrolle/ Polizeiamt nötig. Mitzubringen ist ein neues Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) allenfalls die alte Identitätskarte resp. der abgelaufene Pass. Bei Minderjährigen ist in beiden Fällen beim Antrag ausserdem die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Für Kinder wird ab Geburt ein Passfoto benötigt. |
Siehe auch unter „A
- Z der Dienste“, Seite ....