Meldepflichten und Notfälle
(was Sie beachten sollten)

- beim Zuzug

Die persönliche Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle hat innert acht Tagen zu erfolgen.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger legen den Heimatschein vor.
Wochenaufenthalter haben bei der Anmeldung anstelle des Heimatscheines einen Heimatausweis ihrer Wohnsitzgemeinde zu deponieren.
Ausländerinnen und Ausländer legen den Reisepass sowie den Ausländerausweis vor. Bei Neueinreise haben sie ausserdem die Bewilligung der Fremdenpolizei vorzulegen. Ferner ist die Krankenkassenzugehörigkeit zu belegen.
Militärdienst- resp. Zivilschutzpflichtige melden sich zudem beim Sektionschef an. Das Dienstbüchlein ist mitzubringen.

- beim Umzug

Adressänderungen innerhalb von Schwanden sind innert acht Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Schweizer und Schweizerinnen bringen den Schriftenempfangsschein mit und allenfalls das Dienstbüchlein; ausländische Staatsangehörige den Ausländerausweis

- beim Wegzug

Die Abmeldung erfolgt bei der Einwohnerkontrolle. Schweizerinnen und Schweizer bringen den Schriften-Empfangsschein mit, und allenfalls das Dienstbüchlein; ausländische Staatsangehörige den Reisepass sowie den Ausländerausweis.

- bei einer Geburt

Ist ein Kind zu Hause geboren worden, so muss dies innert dreier Tage unter Vorweisung des Familienbüchleins, der Geburtsanzeige sowie des Vornamensformulars beim Zivilstandsamt Glarus, Postgasse 2, gemeldet werden. Die Meldung von Geburten im Spital erfolgt direkt durch die betreffende Verwaltung.

- bei der Heirat

Für das Eheschliessungsverfahren ist das Zivilstandsamt Glarus, Postgasse 2, zuständig.

- bei einem Todesfall

Ist ein Todesfall zu Hause eingetreten, ist dieser von den nächsten Angehörigen innerhalb zweier Tage dem Bestattungsamt der Gemeinde zu melden, Tel. 079 788 44 32.

- Identitätskarten
- Pass

Dafür ist das persönliche Erscheinen bei der Einwohnerkontrolle/ Polizeiamt nötig. Mitzubringen ist ein neues Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) allenfalls die alte Identitätskarte resp. der abgelaufene Pass. Bei Minderjährigen ist in beiden Fällen beim Antrag ausserdem die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Für Kinder wird ab Geburt ein Passfoto benötigt.

Siehe auch unter „A - Z der Dienste“, Seite ....